Allgemeine Mandatsbedingungen
Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB)
I. Geltungsbereich
Die Mandatsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der GILLE HRABAL Partnerschaftsgesellschaft mbB Patentanwälte (GILLE HRABAL) und ihren Auftraggebern (Mandanten), die eine rechtliche Beratung und/oder Vertretung zum Gegenstand haben (Mandat), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich (Textform) vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Mandate (Aufträge) werden grundsätzlich GILLE HRABAL erteilt, nicht einem einzelnen Partner und/oder einer für GILLE HRABAL tätigen Person. Ein Auftrag kann in Textform oder fernmündlich erteilt werden.
II. Umfang und Ausführung des Mandats
Der Auftraggeber bestimmt durch den Auftrag die von GILLE HRABAL zu erbringenden Leistungen. Das Mandat wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter steter Fortbildung und Berücksichtigung einschlägiger rechtlicher Entwicklungen ausgeführt. GILLE HRABAL sind berechtigt, zur Ausführung des Mandats sachkundige Mitarbeiter und fachkundige Dritte heranzuziehen, soweit diese zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.
III. Vergütung
Die Honorare, Auslagen und Gebühren (Vergütung) bestimmen sich nach den getroffenen Vergütungsvereinbarungen bzw. nach der Gebührenordnung von GILLE HRABAL. Der Auftraggeber hat die beauftragten und erbrachten Leistungen zu vergüten und gegebenenfalls verauslagte Gebühren zu erstatten. Wird eine Fortsetzung der Bearbeitung eines Auftrages abgelehnt, ist GILLE HRABAL dazu berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Honorare und Gebühren unterliegen regelmäßigen Überprüfungen und Anpassungen.
IV. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die Haftungsgrundsätze richten sich nach den Regelungen des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes und den Mandatsbedingungen. Die Haftung von GILLE HRABAL ist für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf 10 Mio. Euro (in Worten: zehn Millionen) für jedes einzelne Mandat begrenzt. Für Verbindlichkeiten von GILLE HRABAL aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhaft verursachten Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. GILLE HRABAL unterhalten eine Haftpflichtversicherung, deren Versicherungssumme die gesetzliche Mindest-versicherungssumme deutlich übersteigt. Sofern der Mandant im Einzelfall eine darüber hinausgehende Einzelfall-Versicherung und Anhebung der Haftungsbeschränkung auf die Höhe der Einzelfall-Versicherungssumme wünscht, wird GILLE HRABAL eine entsprechende Einzelfall-Haftpflichtversicherung abschließen; die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Mandant.
Ein Schadensersatzanspruch kann gegenüber GILLE HRABAL nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Mandant von dem Schaden und dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, es sei denn, das Fristversäumnis ist unverschuldet. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Mandant auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung zu erheben, bleibt unberührt.
V. Verschwiegenheit
GILLE HRABAL ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was GILLE HRABAL in Ausübung des Mandats bekannt geworden ist, und bestehen nach Beendigung des Mandats fort. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Patentanwalts in eigener Sache die Offenbarung erfordern. Die Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei der Berufsausübung bei GILLE HRABAL mitwirken, sind zur Verschwiegenheit ausdrücklich verpflichtet.
VI. Kommunikation und Datenschutz
GILLE HRABAL bedient sich der modernen Formen der Kommunikation einschließlich E-Mail, Cloud-Systeme, Mobil- und VoIP-Telefonie zwecks fernmündlicher Kommunikation und dem Speichern und Austauschen von Daten unter Einhaltung der berufsständischen und gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit vertraulichen Daten, sofern der Mandant nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt. Ausführliche Informationen zum Datenschutz und zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch GILLE HRABAL sind im Internet unter www.dpat.de/datenschutz abrufbar.
VII. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für das Mandatsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts. Erfüllungsort für sämtliche das Mandatsverhältnis betreffenden Leistungen und ausschließlicher örtlicher sowie internationaler Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist Düsseldorf.
VIII. Sonstiges
Falls einzelne Bestimmungen dieser Mandatsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
Stand: 05/2021